Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Form
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Unsere AGB gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Unterlagen
- Unsere Angebote sind freibleibend. In Prospekten, Anzeigen oder Webseiten enthaltene Angaben (Preise, Beschaffenheit) sind zunächst unverbindlich.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.
§ 3 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten als Vertragsbestandteile in folgender Rangfolge:
- Das individuelle Auftragsschreiben / Leistungsverzeichnis der ARAX Bau GmbH.
- Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung in ihrer Gesamtheit.
- Die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
- Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und sonstige technische Unterlagen, sofern im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
§ 4 Ausführung, Termine und Baumanagement
- ARAX Bau GmbH beachtet bei der Ausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik. Änderungen, die auf technischen Verbesserungen, gesetzlichen Forderungen oder behördlichen Auflagen beruhen, bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
- Selbstbelieferungsvorbehalt: Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig bestellt haben, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend. ARAX Bau GmbH unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich.
- Baumanagement-Klausel: Erbringt ARAX Bau GmbH reine Management-, Koordinations- oder Überwachungsleistungen, schuldet ARAX Bau GmbH die fachgerechte Betreuung. Eine Haftung für die handwerkliche Ausführung durch Drittfirmen ist ausgeschlossen, sofern ARAX Bau GmbH nicht deren Überwachung grob pflichtwidrig vernachlässigt hat.
§ 5 Abnahme
- Beide Parteien sind berechtigt, nach Fertigstellung eine förmliche Abnahme zu verlangen.
- ARAX Bau GmbH bestimmt den Abnahmetermin mit einer Vorlauffrist von 12 Werktagen.
- Erscheint der Auftraggeber zum Termin nicht, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern die Leistung im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt Folgendes:
- ARAX Bau GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt für nachgewiesene Leistungen (einschließlich angelieferter Stoffe und Bauteile) zu verlangen (§ 632a BGB).
- Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die aus diesem Vertragsverhältnis stammen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
- Die Sachmängelhaftung richtet sich nach § 13 VOB/B. Es wird jedoch eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vereinbart.
- ARAX Bau GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bestandsschutz bei Sanierung: Bei Sanierungsarbeiten haftet ARAX Bau GmbH nicht für Schäden an vorhandener Bausubstanz oder Leitungen, die in den übergebenen Plänen nicht verzeichnet waren und deren Vorhandensein nicht offensichtlich war.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an sämtlichen angelieferten Materialien behalten wir uns vor, bis alle Forderungen aus dem Bauvertrag erfüllt sind.
- Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter (Pfändung) ist ARAX Bau GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 9 Sicherheitsleistung
- Eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung oder Gewährleistung erfolgt nur nach vorheriger individueller Vereinbarung. Sofern eine solche getroffen wird, beträgt sie maximal 2 % der Netto-Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diesen Einbehalt durch Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft abzulösen, sodass die Schlussrechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig wird.
§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der ARAX Bau GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
